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AGB - Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen

§ 1 Allgemeines:
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers, die von der Vindico Sport GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht speziell widersprechen. Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendungen des „Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen“ und des „Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen“ des UN-Verkaufsrechts sind ausgeschlossen.

§ 2 Angebote / Leistungen / Vertragsabschluss:
Angebote von Vindico Sport GmbH sind stets freibleibend und sind max. 2 Monate gültig ab Angebotsdatum bzw. nach der im Angebot angegebenen Frist. Ein Liefer- und Leistungsvertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Der Vertragsabschluss wird mit der Vindico Sport GmbH abgeschlossen. Die mit dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. geringfügige Abweichungen in Farbe, Größe und Form sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind. Vindico Sport GmbH behält sich das Recht vor technische Änderungen umzusetzen. Eigentums- und Urheberrechte für sämtliche Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen, Kataloginhalte sowie andere Verkaufs- und Werbematerialien liegen ausschließlich bei der Vindico Sport GmbH. Sie dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Vindico Sport GmbH für eigene oder andere Zwecke verwendet werden.

§ 3 Preise:
Alle Preise sind in Euro ab Werk D-73463 Westhausen zzgl. der zum Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer. Verpackungskosten, Frachtkosten und evtl. Transportversicherungen werden separat in Rechnung gestellt. Die Verpackung wird nur zurück genommen, wenn wir kraft zwingender gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet sind.

§ 4 Zahlungsbedingungen:
Ist nichts anderes vereinbart sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen mit 2 % Skonto bzw. innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig und zahlbar. Voraussetzung für Skontoabzug ist, dass alle vorhergehenden Rechnungen bezahlt sind. Rechnungen für Dienst- oder Montageleistungen sind sofort ohne Abzug netto zu zahlen. Im Falle von Teillieferungen behält sich Vindico Sport GmbH anteilige Fakturierungen vor. In begründeten Fällen behält sich Vindico Sport GmbH eine Lieferung auf Vorkasse vor. Bei Zahlungsverzug, steht es der Firma Vindico Sport GmbH frei, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen. Vindico Sport GmbH behält sich das Recht vor, bei Überschreitung des Zahlungsziels, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, soweit der Besteller kein Verbraucher ist, von 8 % über dem Basiszinssatz zu fordern. Bei vereinbarten Teilzahlungen, welche nicht fristgerecht geleistet werden, wird umgehend der Gesamtbetrag zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Sonderanfertigungen in Verbindung mit Fremdartikeln gelten folgende Zahlungsbedingungen: sofortige Zahlung von der Hälfte der Auftragssumme bei Vertragsabschluss, Restsumme nach Auslieferung mit den in Punkt 4 genannten Zahlungskonditionen.

§ 5 Lieferfrist / Lieferbedingungen:
Die angegebenen Liefertermine, soweit sie nicht explizit als Fixtermin vereinbart worden sind, sind als unverbindliche annähernde Termine zu betrachten. Im Voraus müssen alle technischen Fragen geklärt sein. Nachträgliche Änderungen bzw. Ergänzungen können zu Veränderungen des Liefertermins führen. Im Rahmen von Arbeitskämpfen (Streik), Lieferverzögerung von Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc. bei welchem sich unverhältnismäßig lange Lieferverzögerungen abzeichnen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Haftung für Lieferverzug wird ausgeschlossen.

§ 6 Versand und Gefahrenübergang:
Lieferungen erfolgen „unabgeladen, frei Bordsteinkante“. Achtung: Transportschäden bitten wir sofort dem Spediteur bzw. Transporteur zur Schadensfeststellung zu melden und auf dem Lieferschein des Anlieferers zu vermerken. Nur wenn eine Schadensfeststellung vorliegt, deckt die Versicherung den Verlust ab. Der Gefahrenübergang für die Liefergegenstände geht auf den Käufer über, sobald wir die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt und dies dem Käufer angezeigt haben. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und auf Gefahr des Käufers bzw. des Empfängers.

§ 7 Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Vindico Sport GmbH. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Käufer und der Vindico Sport GmbH erfüllt sind. Der Käufer ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, er ist jedoch zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er hiermit an Vindico Sport GmbH ab. Wird die Ware vom Käufer beoder verarbeitet, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Käufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware, zu dem, der von der Vindico Sport GmbH gelieferten Ware entspricht. Wir sind berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten. Falls konkrete Gefahr für unsere Ansprüche besteht, sind wir oder ein Beauftragter berechtigt, Zugriff auf die Ware am Lagerort zu nehmen. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug die Forderung an Dritte, zum Beispiel an ein Inkassobüro, abzutreten. Der Besteller verpflichtet sich, die ihm überlassene Ware auf eigene Kosten gegen Schadensrisiken (z.B. Feuer, Wasser, Diebstahl) ausreichend zu versichern. Leistungen, die von der Firma Vindico Sport GmbH dem Käufer zur Verfügung gestellt wurden und die nicht Bestandteil der Werkleistung als solcher sind (z.B. Entwürfe, Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge etc.), bleiben im Eigentum der Firma Vindico Sport GmbH.

§ 8 Gewährleistung
Die Vindico Sport GmbH übernimmt folgte Gewährleistungsfristen: Bei neu hergestellten Sportgeräten der Firma Vindico Sport GmbH zwei Jahre, bei gebrauchten, überarbeiteten Sportgeräten ein Jahr. Ist der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so beträgt die Gewährleistung ein Jahr. Die Waren und Leistungen sind nach Erhalt bzw. Ausführung unverzüglich auf Mängel hin zu prüfen. Reklamationen sind der Vindico Sport GmbH spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt bzw. Ausführung schriftlich zu melden. Sie berechtigen nicht zur Zurückhaltung oder Kürzung von Zahlungen. Die Mängelansprüche sind auf Nacherfüllung (Nachbesserung) durch die Vindico Sport GmbH beschränkt. Nur wenn diese durch die Vindico Sport GmbH nicht möglich ist, darf nach Abstimmung ein autorisierter Dritter hinzugezogen werden. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn nicht fristgerecht informiert wurde und der Vindico Sport GmbH keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wurde. Ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung der Ware sowie vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadensverursachung. Eine nachträgliche Rüge von Mängeln bei Montageleistungen wird ausgeschlossen, sofern diese beim Abnahmetermin schon feststellbar waren.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit:
Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist „Westhausen“ (D-73463). Diese Vereinbarung gilt auch für Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Für sämtliche Streitigkeiten wird D-73430 Aalen als Gerichtsstand vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann ist.